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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA   

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https://dejure.org/2004,3261
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA (https://dejure.org/2004,3261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA (https://dejure.org/2004,3261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. November 2004 - L 10 B 14/04 KA (https://dejure.org/2004,3261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines Zulassungsausschusses; Zweck der Herstellung der aufschiebenden Wirkung; Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Ausschluss ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Andererseits liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse am Ausschluß der aufschiebenden Wirkung dann vor, wenn der angefochtene Verwaltungsakt ersichtlich rechtmäßig ist (Senatsbeschluss vom 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - vgl. auch Begründung zum 6. SGG-ÄndG BT-Drucks. 14/5943 zu Nr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2004 - L 10 B 19/03

    Ermächtigungsmöglichkeit einer Nichtärztin; Statthaftigkeit der Anordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Nach alledem ist der Antrag, die angeordnete sofortige Vollziehung aufzuheben, nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG statthaft (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.1.2004 - L 10 B 19/03 KA ER - und 30.01.2004 - L 10 B 21/03 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - L 10 B 21/02

    Bestehen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis; Gewährung einstweiligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Mit der (Wieder)Herstellung der aufschiebenden Wirkung wird jeweils bezweckt, die Durchsetzbarkeit des Verwaltungsaktes zu hemmen (hierzu auch Senatsbeschluss vom 16.04.2003 - L 10 B 21/02 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1997 - L 11 S 2/97

    Ordnungsgeld; Beschluß; Zwangsvollstreckung; Richterbesetzung; Richter; Mündliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Es hätte deswegen den Nichtabhilfebeschluss vom 02.11.2004 auch in dieser Besetzung, allerdings nicht notwendig mit denselben ehrenamtlichen Richtern, treffen müssen (Senatsbeschluss vom 13.09.1999 - L 10 B 15/99 P - sowie Beschluss des 11. Senats des LSG NRW vom 07.04.1997 - L 11 S 2/97 -).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 4.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass eine konkrete Gefährdung der Versicherten infolge eines Versorgungsdefizits es rechtfertigt, den Sofortvollzug anzuordnen (Senatsbeschluss vom 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER -).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Hierzu ist maßgebend: Bei offenem Ausgang wird eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn es dem Antragsteller im Rahmen einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zugemutet werden kann, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. auch BVerfG vom 13.08.2003 - 1 BvR 1549/03 - in NJW 2003, 3617 f und BVerfG vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - in NJW 2003, 3618 f).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 10 B 15.04

    Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs - Richterliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Notwendig ist ein zusätzliches öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes nicht zur Begründung der Anordnung der Vollziehung ausreichen (Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - L 10 B 15/04 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03

    Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04
    Der Anspruch des Beigeladenen auf eine Ermächtigung muss ungeachtet zulässiger Rechtsbehelfe anderer Verfahrensbeteiligter durchsetzbar bleiben (hierzu auch Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (vgl. Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 103; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Das ist zwar nicht in jedem Fall geboten, denn die Patientengefährdung kann ggf. allein ausreichen, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - sowie 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER -: jeweils kurative Koloskopien).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem

    a) Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11 B ER - 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Eine verschriftlicht-spezifizierte Interessenabwägung war nicht geboten, weil eine konkrete Patientengefährdung allein ausreicht, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - und 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER - vgl. auch Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - zum Widerruf einer Genehmigung).

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